Freiwilliges Soziales Jahr in Thüringen
Thüringen Jahr
In Thüringen wurden das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), das Freiwillige Soziale Jahr im kulturellen Bereich sowie das Freiwillige Jahr in der Denkmalpflege Ende 2003 unter dem Dach des Thüringen Jahres zusammengeführt. Das Thüringen Jahr dauert in der Regel 12 Monate vom 1. September des laufenden Jahres bis zum 31. August des darauffolgenden Jahres (Mindestdauer sind 6 Monate).
Die Rechtsgrundlagen zur Durchführung des Thüringen Jahres ergeben sich aus dem Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJG) vom 16.05.2008 (BGBl.I Nr. 48).
LJRT e.V. als Arbeitgeber
Wissenswertes
Arbeitgeber ist nach dem Gesetz über das Freiwillige Soziale Jahr der Träger, somit der Landesjugendring Thüringen e.V.. Die Dienstaufsicht und Teile der Fachaufsicht realisiert die Einsatzstelle auf der Grundlage der Vereinbarung mit dem/der Freiwilligen und dem Träger. Der Landesjugendring Thüringen e.V. als Träger des Thüringen Jahres sorgt für die:
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persönliche Betreuung und Qualifizierung der Freiwilligen
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Planung, Durchführung und Finanzierung der Begleitseminare
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Betreuung und Anleitung der Einsatzstellen
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Regelung und Auszahlung der entsprechenden Gelder (Taschengeld und Verpflegungspauschale) an die Freiwilligen
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Anmeldung des/der Freiwilligen bei der Sozialversicherung und Abführung der Beiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung)
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Übernahme der entstehenden Kosten für die Qualifizierung und pädagogische Betreuung
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Abrechnung gegenüber dem Europäischen Sozialfond
Weiterhin sorgt der Landesjugendring Thüringen e.V. für die Vernetzung von Einsatzstellen und Jugendlichen. Er besucht die Einsatzstellen, um sich über die Arbeit der Einrichtung und des/der FSJler*in zu informieren oder in Konfliktfällen zu vermitteln.
Orientierung für die Zukunft
Für das FSJ kommen Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren in Frage, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch keinen Berufsabschluss haben. Das Freiwillige Soziale Jahr soll den Jugendlichen in erster Linie als Orientierungshilfe für die berufliche Zukunft dienen. Durch den Einblick in den Arbeitsalltag sozialer Berufe können sich junge Frauen und Männer praktisch ausprobieren, eigene Stärken und Schwächen kennenlernen und somit an Lebens- und Berufserfahrung gewinnen.
Aufgaben der Einsatzstellen
Das FSJ wird im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, definiert. Elementare Lernziele sind für den jeweiligen Arbeitsbereich in den Vereinbarungen festgelegt. Für die Einsatzstellen heißt das, dass sie sich mit Unterzeichnung der Vereinbarung dazu verpflichten, die Jugendlichen in der Einrichtung so zu fördern und zu unterstützen, dass die Lernziele erreicht werden. Zudem hat die Einsatzstelle die Pflicht, regelmäßige Reflexions- gespräche mit den Jugendlichen durchzuführen. Für diese Aufgaben ist von der Einsatzstelle ein*e Praxis- anleiter*in zu bestimmen, der auch in der Vereinbarung namentlich benannt wird.
Was hat die Einsatzstelle davon?
Sie gewinnen einen motivierten, jungen Menschen für Ihr Team, der Ihnen 40 Wochenstunden unterstützend zur Seite steht, frischen Wind und vielleicht sogar neue Ideen mitbringt. Viele Freiwillige entwickeln sich innerhalb ihres Freiwilligen Sozialen Jahres zu einem festen und hilfreichen Bestandteil des Teams. Weiterhin übernimmt der Landesjugendring Thüringen e.V. die Organisation rund um das FSJ, wie z.B. die Ausrichtung der 26 Bildungstage sowie die Beiträge zur Sozialversicherung.
Finanzierung
Das Thüringen Jahr wird durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und der Bundesrepublik Deutschland gefördert. Die Einsatzstellen beteiligen sich pro FSJler*in mit 305,00 Euro monatlich an der Finanzierung des jeweiligen Einsatzplatzes und sorgen dafür, dass der/die Freiwillige Haftpflicht versichert und bei der Berufsgenossenschaft gemeldet ist. Die übrigen Kosten sowie alle weiteren organisatorischen Pflichten (z.B. Meldung zur Sozialversicherung, Ausrichtung und Finanzierung der Seminartage etc.) übernimmt der Landesjugendring Thüringen e.V..
Was ist noch wichtig zu wissen?
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Der/Die Freiwillige hat Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub und 3 Tage Sonderurlaub im Jahr, der zum Beispiel für Bewerbungsgespräche genutzt werden kann. Der Urlaub muss mit der Einsatzstelle abgesprochen und dort genehmigt werden.
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Es findet ein jährliches Anleiter*innentreffen zum Austausch über aktuelle Themen und Wünsche statt, welches über den Landesjugendring Thüringen e.V. organisiert wird. Die Einladungen hierfür erfolgen individuell.
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Die 26 Bildungstage sind für Freiwillige verpflichtend, die Seminarzeit gilt als Arbeitszeit. Der Landesjugendring Thüringen e.V. führt insgesamt fünf Blockseminare durch. Die Seminare ermöglichen den Jugendlichen den Austausch mit anderen Freiwilligen. Es können Fertigkeiten und Fähigkeiten für den täglichen Einsatz in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Schlüsselqualifikationen wie kommunikative Kompetenzen, Team- und Konfliktfähigkeit für den weiteren Lebens- und Berufsweg erworben werden.